Frau mit übergroßen Bleistift sitzt am Schreibtisch und überlegt

Mitschreiben lohnt sich! Unsere Tipps zur Arbeit­geber­ansprache.


Rund um die erfolgreiche Arbeitgeberansprache

Die Betriebsrente ist eine bedeutende Zusatzversorgung, um im Alter und bei Invalidität abgesichert zu sein. Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) noch nicht ausreichend verbreitet. 

Auch die Bundesregierung hat dieses Problem erkannt und hat durch verschiedenste Änderungen der Gesetzgebungen die Attraktivität der bAV verbessert. 

 

Kontakt

Telefon
Ihre Nummer für Fragen rund um die Arbeitgeberansprache: 06171 66-4999
E-Mail
Die bAV Vertriebsunterstützung freut sich auf Ihre Mail: bav-partner@alte-leipziger.de

Nutzen Sie gerne diese Themen,
um mit dem Arbeitgeber ins Gespräch zu kommen.

Bis 2017 waren die Beiträge für eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG) steuer- und sozialversicherungsfrei. Zusätzlich bestand die Möglichkeit, 1.800 € im Jahr steuerfrei einzuzahlen, sofern keine Direktversicherung nach § 40b EStG a.F. bestand.

Die steuerliche Höchstgrenze des § 3 Nr. 63 EStG wurde von 4 % auf 8 % der BBG erhöht. In 2023 sind dies 292 € bzw. 584 € pro Monat. Der steuerliche Höchstbetrag verringert sich um die Beiträge, für die eine Pauschalversteuerung nach § 40b genutzt wird. Sozialversicherungsfrei bleiben weiterhin nur Beiträge bis zu 4 % der BBG. Der Zusatzbeitrag in Höhe von 1.800 € entfällt.
Seit dem 01.01.2019 sind Arbeitgeber bei neuen Entgeltumwandlungsvereinbarungen verpflichtet, ihre Sozialversicherungsersparnis bis zu einer Höhe von 15 % des Umwandlungsbetrags als gesetzlich verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in den Vertrag des Arbeitnehmers zu zahlen.

Für alle bis zum 31.12.2018 geschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen gilt die Verpflichtung seit dem 01.01.2022.
#accordion-element---vmp---leben---bav---brsg---neuerungen---foerderbetrag
bAV - Förderbetrag (Geringverdienerförderung)

Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurde zum 01.01.2018 der § 100 EStG eingeführt. Dieser soll die Verbreitung von betrieblicher Altersversorgung durch eine arbeitgeberfinanzierte Versorgung bei Geringverdienern erhöhen. Dem Arbeitgeber wird dabei ermöglicht, 30 % des bAV-Beitrags (max. 288 €) von der abzuführenden Lohnsteuer einzubehalten.

Die Voraussetzungen:

  • Das monatliche Bruttoentgelt des Arbeitnehmers beträgt max. 2.575 €.
  • Der Arbeitgeber zahlt zwischen 240 € und 960 € im Jahr in den Vertrag ein.
  • Der Vertrag ist ausschließlich arbeitgeberfinanziert.
  • Der Tarif muss ungezillmert sein, d.h. die Vertriebskosten müssen über die gesamte Laufzeit verteilt werden.
  • Es handelt sich um das erste Dienstverhältnis des Arbeitnehmers (Lohnsteuerklasse I-V) mit einem Lohnsteuerabzug in Deutschland.
  • Die Leistungen werden als lebenslange Rente oder in Form eines Auszahlungsplans gewährt.
Das Sozialpartnermodell setzt eine Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände) voraus. Diese legen die Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung in den Tarifverträgen fest.

Die bAV konnte schon vorher über Tarifverträge geregelt werden. Jedoch gibt der Gesetzgeber den Sozialpartnern jetzt ein Werkzeug an die Hand, um die bAV noch attraktiver zu gestalten: Die reine Beitragszusage.  

Bei der reinen Beitragszusage sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu, dass er einen bestimmten Beitrag in eine bAV einzahlt. Als Ergebnis wird eine Zielrente angestrebt, welche nicht garantiert ist. Dies gilt auch für die Höhe der Rente in der Auszahlungsphase. Dadurch können die Beiträge ertragsorientierter angelegt und eine höhere Rendite für den Vertrag des Arbeitnehmers erwirtschaftet werden. Damit ein bestimmtes Versorgungsniveau erreicht wird, kann im Tarifvertrag ein Sicherungsbeitrag vorgesehen werden, der vom Arbeitgeber gezahlt wird.

Als zusätzlicher Ausgleich für die fehlenden Garantien gilt im Rahmen des Sozialpartnermodells der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss (15 % des Umwandlungsbetrags bei Entgeltumwandlung) bereits ab dem 01.01.2018.

Die Leistungen aus dem Sozialpartnermodell werden als Renten ausgezahlt. Kapitalzahlungen sind nicht zulässig.

Das Sozialpartnermodell ist kein eigener Durchführungsweg und wird über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds durchgeführt.

Übrigens: Auch nicht tarifvertragsgebundene Unternehmen können das Sozialpartnermodell und die reine Beitragszusage nutzen, wenn sie sich an bestehende Tarifverträge ihrer Branche anlehnen. Die Anlehnung wird einzelvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung festgehalten.

Durch den demografischen Wandel stehen Arbeitgeber vor der Herausforderung geeignete Fachkräfte für ihr Unternehmen zu finden und langfristig zu binden. Mit der betrieblichen Altersversorgung geben Sie Arbeitgebern ein Instrument an die Hand, das die Attraktivität des Unternehmens steigert und für Arbeitnehmer ein Argument für den Wechsel und auch die Bindung an den neuen Arbeitgeber darstellt. Die emotionale Bindung der Mitarbeiter führt zusätzlich zu einer höheren Produktivität. 

Weitere Vorteile:

  • Wenn die Zufriedenheit stimmt, wird die Fluktuation minimiert. 
  • Das Know-how verbleibt im Unternehmen.
  • Durch eine gut aufgestellte bAV steigert der Arbeitgeber seine Attraktivität am Arbeitsmarkt. 
  • Laut einer Studie von Stepstone ist für 49 % der Arbeitnehmer die bAV der wichtigste Benefit und sogar 80 % würden laut einer Studie von Deloitte bei einem Jobwechsel auf das bAV-Angebot des neuen Arbeitgebers achten.
 
In der ALH Gruppe verschmelzen wir die Themen betriebliche Altersversorgung (bAV) und betriebliche Krankenversicherung (bKV) unter dem Namen "betriebliche Fürsorge" miteinander, um einen größtmöglichen Vorsorge-Effekt zu erzielen. So bieten Firmenkunden ihren Mitarbeitern mit einer bKV einen direkt erlebbaren Mehrwert. Mit einer bAV sorgen Mitarbeiter für ihr Alter intelligent vor.  Mehr Infos zur betrieblichen Fürsorge.

Die bAV ist für Arbeitgeber kostengünstiger im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung. Außerdem sorgen Arbeitgeber gleichzeitig noch für ihre Mitarbeiter vor. In der Finanzierungsphase fallen für den Mitarbeiter im Regelfall keine Steuern und Sozialabgaben an. Der gesamte Betrag wird vollständig angelegt. 

Weitere Vorteile:

  • Wettbewerbsvorteile (Betriebsrenten erhöhen die Attraktivität und das Image des Unternehmens)
  • Finanzielle Anreize (die Beiträge zur bAV sind für das Unternehmen Betriebsausgaben)
  • Maßgeschneiderte Kundenlösungen durch Individualisierung und Labeling
  • Keine Bilanzberührung und keine Pensionsrückstellungen (Direktversicherung) 
  • Überschaubarer administrativer Aufwand (für die Einrichtung einer bAV müssen keine großen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden)
  • Minimaler Verwaltungsaufwand
  • Sicherheit für das Unternehmen (Betriebsrenten sind gesetzlich besonders geschützt)
  • Flexible Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. durch Gruppenbildung oder Stufenmodell)
 

Die bAV wird immer digitaler. Nutzen Sie die Möglichkeit, dies bei Ihren Kunden anzusprechen. Wir haben Ihnen hier einen Überblick über unsere Tools zusammengestellt.

Weitere Vorteile:

  • Transparente Beratungs- und Verwaltungsprozesse
  • Zeit- und Kostenersparnis
  • Sicherheit in der Beratung
  • Nachhaltiger Geschäftsprozess durch papierlose Kommunikation 
  • Einfache Verwaltung der Versorgungen 



Infomaterial
#steuern-und-recht
Steuern und Recht
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der Sozialhilfegesetzgebung (SGB XII) und dient der Bekämpfung verschämter Altersarmut...
    Sparte:
    Leben
    Druck-Nr:
    pst 2608
    Format:
    DIN A4
    Druckdatum:
    01.2024
    Druckstück für:
    Vermittler, Mitarbeiter, AAD, Kooperationspartner
    Dateigröße:
    75.1KB
    Druckstück-Art:
    Infoblatt
    Seitenzahl:
    1
    pst 2608
  • Informationen zum Thema Opting-Out in der betrieblichen Altersversorgung.
    Sparte:
    Leben
    Druck-Nr:
    pst 3302
    Format:
    DIN A4
    Druckdatum:
    07.2022
    Druckstück für:
    Vermittler
    Dateigröße:
    69.9KB
    Druckstück-Art:
    Infoblatt
    Seitenzahl:
    2
    pst 3302
  • Eine Entgeltumwandlung zugunsten einer bAV ist grundsätzlich auch bei gesetzlichem Mindestlohn möglich.
    Sparte:
    Leben
    Druck-Nr:
    pst 3313
    Format:
    DIN A4
    Druckdatum:
    10.2022
    Druckstück für:
    Vermittler, Mitarbeiter, AAD
    Dateigröße:
    65.9KB
    Druckstück-Art:
    Infoblatt
    Seitenzahl:
    2
    pst 3313
  • Tarifvertrag als Rechtsbegründungsakt
    Sparte:
    Leben
    Druck-Nr:
    pst 3330
    Format:
    DIN A4
    Druckdatum:
    12.2022
    Druckstück für:
    AAD, Kooperationspartner, Mitarbeiter, Vermittler
    Dateigröße:
    84.9KB
    Druckstück-Art:
    Infoblatt
    Seitenzahl:
    3
    pst 3330
  • Überblick über die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung in der betrieblichen Altersversorgung während der Anwartschafts- und Leistungsphase.
    Sparte:
    Leben
    Druck-Nr:
    pst 1402
    Format:
    DIN A4
    Druckdatum:
    03.2024
    Druckstück für:
    Vermittler, Mitarbeiter, Kooperationspartner
    Dateigröße:
    61.7KB
    Druckstück-Art:
    Infoblatt
    Seitenzahl:
    1
    pst 1402
Druckstücke suchen
Stück in den Warenkorb legen
#vertrieb
Vertrieb
  • Sparte:
    Leben
    Druck-Nr:
    bav 834
    Format:
    DIN A4
    Druckdatum:
    01.2024
    Druckstück für:
    Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Firmenkunde, Endkunde, Vermittler, Mitarbeiter, AAD
    Dateigröße:
    120.2KB
    Druckstück-Art:
    Infoblatt
    Seitenzahl:
    3
    bav 834
  • Sparte:
    Leben
    Druck-Nr:
    bav 854
    Format:
    DIN A4
    Druckdatum:
    04.2021
    Druckstück für:
    Vermittler, Mitarbeiter, AAD, Kooperationspartner
    Dateigröße:
    76.9KB
    Druckstück-Art:
    Infoblatt
    Seitenzahl:
    3
    bav 854
  • Sparte:
    Leben
    Druck-Nr:
    bav 804
    Format:
    DIN A4
    Druckdatum:
    04.2021
    Druckstück für:
    Firmenkunde, Kooperationspartner, Mitarbeiter, Vermittler
    Dateigröße:
    71.0KB
    Druckstück-Art:
    Infoblätter
    Seitenzahl:
    2
    bav 804
  • Mitarbeiter finden und binden mit Unterstützung der bAV
    Sparte:
    Leben
    Druck-Nr:
    bav 835
    Format:
    Druckdatum:
    01.2024
    Druckstück für:
    AAD, Arbeitgeber, Firmenkunde, Kooperationspartner, Mitarbeiter, Vermittler
    Dateigröße:
    1.0MB
    Druckstück-Art:
    Präsentation
    Seitenzahl:
    19
    bav 835
  • Ein starker und solider Partner für die bAV
    Sparte:
    Leben
    Druck-Nr:
    bav 829
    Format:
    DIN A4
    Druckdatum:
    09.2023
    Druckstück für:
    Dateigröße:
    128.3KB
    Druckstück-Art:
    Infoblatt
    Seitenzahl:
    1
    bav 829
  • Sparte:
    Leben
    Druck-Nr:
    bav 857
    Format:
    DIN A4
    Druckdatum:
    09.2023
    Druckstück für:
    Vermittler, Mitarbeiter, AAD, Kooperationspartner
    Dateigröße:
    2.1MB
    Druckstück-Art:
    Präsentation
    Seitenzahl:
    40
    bav 857
  • Sparte:
    Leben
    Druck-Nr:
    bav 354
    Format:
    DIN A4
    Druckdatum:
    05.2023
    Druckstück für:
    Arbeitnehmer, Vermittler, Mitarbeiter, AAD
    Dateigröße:
    102.1KB
    Druckstück-Art:
    Infoblatt
    Seitenzahl:
    2
    bav 354
  • Sparte:
    Leben
    Druck-Nr:
    bav 809
    Format:
    DIN A4
    Druckdatum:
    01.2024
    Druckstück für:
    AAD, Arbeitgeber, Endkunde, Firmenkunde, Mitarbeiter, Vermittler, Kooperationspartner
    Dateigröße:
    146.8KB
    Druckstück-Art:
    Seitenzahl:
    2
    bav 809
  • Liste der einzelnen Dienstleistungen und Services, welche bei der Einrichtung einer bAV über die Alte Leipziger zur Verfügung stehen.
    Sparte:
    Leben
    Druck-Nr:
    bav 863
    Format:
    DIN A4
    Druckdatum:
    10.2023
    Druckstück für:
    Vermittler
    Dateigröße:
    102.8KB
    Druckstück-Art:
    Geschäftspartner-Info
    Seitenzahl:
    1
    bav 863
  • Übersicht über die digitale bAV-Welt
    Sparte:
    Leben
    Druck-Nr:
    bav 853
    Format:
    DIN A4
    Druckdatum:
    03.2023
    Druckstück für:
    AAD, Vermittler
    Dateigröße:
    1.5MB
    Druckstück-Art:
    Präsentation
    Seitenzahl:
    43
    bav 853
  • Sparte:
    Leben
    Druck-Nr:
    bav 848
    Format:
    Druckdatum:
    04.2024
    Druckstück für:
    AAD, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Firmenkunde, Kooperationspartner, Mitarbeiter, Vermittler
    Dateigröße:
    1.7MB
    Druckstück-Art:
    Broschüre
    Seitenzahl:
    8
    bav 848
  • Sparte:
    Leben
    Druck-Nr:
    bav 850
    Format:
    Druckdatum:
    01.2024
    Druckstück für:
    AAD, Arbeitgeber, Endkunde, Firmenkunde, Kooperationspartner, Mitarbeiter, Vermittler
    Dateigröße:
    445.8KB
    Druckstück-Art:
    Beratungstool
    Seitenzahl:
    bav 850
  • Sparte:
    Leben
    Druck-Nr:
    bav 851
    Format:
    Druckdatum:
    01.2024
    Druckstück für:
    AAD, Arbeitgeber, Firmenkunde, Kooperationspartner, Mitarbeiter, Vermittler
    Dateigröße:
    451.5KB
    Druckstück-Art:
    Beratungstool
    Seitenzahl:
    bav 851
Druckstücke suchen
Stück in den Warenkorb legen