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Einführung einer Speicherfunktion für die PSV-Vertragsänderung. Die Vorgänge können anlog dem Neugeschäft lokal oder online gespeichert werden. In der Vorgangsdatenbank sind entsprechende Vorgänge anhand der Sparte „PSV-Bestand“ erkenntlich. In Abweichung zum Neugeschäft können PSV-Vertragsänderungs-Vorgänge maximal 30 Tage nach der erstmaligen Erstellung aufgerufen werden. Dies gilt für online, wie lokal gespeicherte Dateien, unabhängig davon ob zwischendurch eine Änderung an dem Vorgang durchgeführt und gespeichert wurde.
Das Änderungsdatum darf auch bei gespeicherten Vorgängen maximal 30 Tage in der Vergangenheit liegen. Ruft man einen Vorgang auf, bei dem das Änderungsdatum zum Zeitpunkt des Aufrufs mehr als 30 Tage in der Vergangenheit liegt, wird das Änderungsdatum automatisch auf das Tagesdatum angepasst. Dadurch können sich Änderungen (ggf. prämienrelevant) am Vorgang ergeben.
Umsetzung eines Pop-Up Dialogs zur Vorschlagserstellung in der Sparte KFZ, analog den anderen Sparten, mit Angaben zum VN und VM und zum Aufruf des/der Vorschlagsdokumente.