Bei Auswahl ist eine Direktionsentscheidung erforderlich. Bitte wenden Sie sich vor der Angebotsabgabe an Ihren Ansprechpartner in der Direktion. Der Antrag kann nur vorbehaltlich nach einer Überprüfung durch die Direktion angenommen werden.
Nachbarschaftsgefährdung liegt vor, wenn sich im Umkreis von 15 Metern zu einem minder- oder normalgefährdeten Betrieb ein höhergefährdeter Betrieb in Bezug auf das Feuerrisiko befindet.Eine Auflistung höhergefährdeter Betriebsarten in Bezug auf das Feuerrisiko finden Sie hier.
Unter Saisonbetrieben werden alle Betriebe erfasst, die im Jahr länger als 8 Wochen geschlossen werden.
Die Zeichnung von vorübergehend leerstehenden Objekten ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:- Das Gebäude ist bisher schon bei der Alte Leipziger Versicherung AG versichert oder der VN ist Konzernkunde und hat das Gebäude neu erworben- Bei dem neu erworbenen Gebäude sind nicht mehr als 2 Schäden in den letzten 5 Jahren eingetreten- Die Schadenquote ist kleiner als 40 % (gemessen an der Prämie der Alte Leipziger Versicherung AG)- Das Gebäude ist allseitig massiv verschlossenBei einem Neuerwerb des Gebäudes sind dem Antrag Fotos des Objektes beizulegen.Da bei leerstehenden Gebäuden eine höhere objektive Gefahr vorliegt und im Schaden nicht zusätzlich versicherte Gefahren entstehen sollen, muss die Entschädigung aus der Deklaration auf 20 % begrenzt und eine Selbstbeteiligung für alle Gefahren von 5.000 EUR vereinbart werden. Des Weiteren ist die Gewährung von Nachlässen nicht möglich.
Bei Auswahl einer VdS-anerkannten und auf ein VdS-anerkanntes Wach- und Sicherheitsunternehmen aufgeschaltete Einbruchmeldeanlage der Klasse B oder C kann für vorschadenfreie Risiken vorbehaltlich einer Prüfung durch die Direktion in der Produktlinie Standard ein Nachlass vereinbart werden.