Betriebliche Fürsorge
Der demographische Wandel und der Fachkräftemangel haben bewirkt, dass sich Unternehmen mehr als je zuvor Gedanken darüber machen müssen, wie sie für Mitarbeiter attraktiv werden bzw. bleiben. Die betriebliche Fürsorge – eine Kombination aus betrieblicher Altersversorgung (bAV) und betrieblicher Krankenversicherung (bKV) – kann dabei ein entscheidender Erfolgsfaktor sein.
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Ein Mehrwert für jeden Mitarbeiter – und das direkt erlebbar!
Die bAV und bKV sind für den Arbeitgeber kostengünstiger im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung und bieten zusätzliche Vorteile.
Allgemein:
- Hoher emotionaler Wirkungsgrad, sofortige Erlebbarkeit und großer Nutzen
- Der Arbeitgeber sorgt gleichzeitig noch für seine Mitarbeiter vor.
bAV:
- In der Finanzierungsphase fallen für den Mitarbeiter im Regelfall keine Steuern und Sozialabgaben an.
bKV:
- Jährliches Gesundheitsbudget (netto) – Mitarbeiter wählen ganz individuell die Leistungen, die sie benötigen.
- Mit einer bKV schließt ein Arbeitgeber für seine Belegschaft eine Zusatzversicherung ab, wobei er die Beiträge übernimmt.
- Arbeitgeber können die Beiträge zur bKV und den ggf. übernommenen Anteil der Steuer sowie Sozialabgaben voll als Betriebsausgaben absetzen.
- In der bAV kann der Arbeitgeber die Beiträge bis zu 8 % der BBG vollständig übernehmen (rein arbeitgeberfinanziert). Bis 4 % der BBG sind die Beiträge zudem sozialversicherungsfrei.
- Die Beiträge können zudem voll als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Die bKV ist eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen und der privaten Gesundheitsvorsorge:
- Keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeiten und keine Ausschlüsse von bereits bestehenden Erkrankungen
- Große Leistungsauswahl: Zähne, Brille, Heilpraktiker, Vorsorgeuntersuchungen und noch vieles mehr
- Steigendes Gesundheitsbudget bei Nutzung
- Facharzttermin-Service & medizinische 24/7-Beratung in über 20 Sprachen
- Ärztliche Videotelefonie: Ärzte aus verschiedenen Fachrichtungen, inkl. Psychotherapeuten
Gute Mitarbeiter finden und halten – das ist für die meisten Unternehmen in der Arbeitswelt 4.0 die wichtigste Herausforderung. Dabei wird die Mitarbeiter-Gesundheit mehr und mehr zum entscheidenden Faktor.
- Mit einer betrieblichen Fürsorge schlagen moderne Arbeitgeber gleich zwei Fliegen mit einer Klappe:
- Sie bieten Ihren Mitarbeitern einen echten Mehrwert, mit dem die Verbundenheit zum Unternehmen gestärkt wird.
- Gleichzeitig wird dafür gesorgt, dass die Belegschaft fit und leistungsfähig bleibt.
Das Ergebnis: Weniger Fluktuation, weniger krankheitsbedingte Fehlzeiten und schnellere Besetzung offener Stellen.
- Neben der bAV wünschen sich Mitarbeiter, dass Arbeitgeber sie in den Bereichen emotionale (27 %) und körperliche (24 %) Gesundheit unterstützen.*
- Für 60 % der Arbeitnehmer sind Gesundheitsprogramme des Arbeitgebers ein wichtiger Grund im Unternehmen zu bleiben. Für 55 % war das betriebliche Gesundheitsprogramm ein Grund dafür, zu ihrem aktuellen Arbeitgeber zu wechseln.*
* Quelle: expertenReport (2022) (Zugriff: 15.09.2022)
Betriebliche Krankenversicherung:
- Die Beiträge zur bKV sind als Sachbezug im Rahmen der 50 €-Freigrenze steuer- und sozialversicherungsfrei.
- Alle empfangenen Leistungen aus einer bKV sind für den Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei, es erfolgt somit keine nachgelagerte Versteuerung beim Arbeitnehmer.
Betriebliche Altersversorgung:
- Steuerfreie Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West) möglich
- Sozialversicherungsfreie Beiträge bis 4 % der BBG West möglich (in 2024 sind es 302 € monatlich)
- Das Konzept der "Betrieblichen Fürsorge" sorgt in allen Lebensphasen für eine Verbesserung der Versorgungssituation bei den Mitarbeitern:
- Bei Krankheit (bKV)
- Bei einer Berufsunfähigkeit (BU)
- Bei Einschränkungen der Grundfähigkeiten (GF)
- Bei einer Erwerbsminderung (EM)
- Im Ruhestand (Altersversorgung)
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Der Arbeitgeber schließt mit einem privaten Krankenversicherer oder Lebensversicherer einen Gruppenversicherungsvertrag und somit ist die externe Ebene zwischen dem Arbeitgeber und dem Versicherungsunternehmen geregelt. Der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer hat dabei auf die vereinbarten Versicherungsleistungen einen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen das Versicherungsunternehmen. Es muss dann noch die interne Ebene zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt werden. Es ist ratsam eine klare arbeitsrechtliche Regelung für die bAV und bKV zu schaffen, um somit die Transparenz für alle Beteiligten zu erhöhen. Regelungsbedarf besteht vor allem im Bezug auf die folgenden Fragen:
- Wer bekommt
- was
- von wem,
- ab wann
- und bis wann?
Die Versorgungsordnung ist eine Gesamtzusage und somit ein individualrechtlicher Rechtsbegründungsakt mit kollektivem Bezug. Wenn es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, dann ist die Betriebsvereinbarung die Grundlage und es handelt sich um einen kollektivrechtlichen Rechtsbegründungsakt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Eine kollektivrechtliche Zusage wird im Gegensatz zu einer individualrechtlichen Zusage nicht Bestandteil der einzelnen Arbeitsverträge.
Infoblatt bAV und bKV: Gemeinsame Versorgungsordnung
Musterversorgungsordnung
Es besteht auch die Möglichkeit einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Erstellung zu betrauen. Die Alte Leipziger Pensionsmanagement GmbH bietet im Zusammenhang mit der Einrichtung einer betrieblichen Fürsorge entsprechende Dienstleistungen an.
Es besteht auch die Möglichkeit einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Erstellung zu betrauen. Die Alte Leipziger-Pensionsmanagement GmbH bietet im Zusammenhang mit der Einrichtung einer betrieblichen Fürsorge entsprechende Dienstleistungen an.
Erfassungsbogen zur Versorgungsordnung bAV
Erfassungsbogen zur Versorgungsordnung bKV
Senden Sie den Erfassungsbogen per Mail an betriebliche-fuersorge@alh.de