Erstvertrag/ NeuvertragTrifft zu, wenn - bisher noch kein Fahrzeug auf den eigenen Namen versichert war und noch kein Schadenfreiheitsrabatt erworben wurde - ein weiteres Fahrzeug ohne Übernahme eines bestehenden Schadenfreiheitsrabattes versichert werden sollVersichererwechselTrifft zu, wenn ein bereits versichertes Fahrzeug künftig bei uns versichert werden soll. Dies gilt auch, wenn ein bisheriges Fahrzeug durch ein neues ersetzt und dieses bei uns versichert werden soll.FahrzeugwechselTrifft zu, wenn das bisherige Fahrzeug bereits bei der Alte Leipziger versichert ist und durch ein neues Fahrzeug ersetzt wird.TarifumstellungTrifft zu, wenn ein bestehender Vertrag bei der Alte Leipziger auf den aktuellen Tarif umstellt werden soll (keine Veränderung des Fahrzeugs).VN-WechselTrifft zu, wenn ein Wechsel des Versicherungsnehmers von der bisherigen Person auf eine neue Person erfolgt.Neuvertrag – Zweitwagenregelung (SF2)Trifft zu, wenn bereits ein Pkw, Campingfahrzeug oder Kraftrad (mindestens SF 2) bei der Alte Leipziger versichert ist und ein neues Fahrzeug (Pkw, Campingfahrzeug, Leichtkraftrad/-roller oder Kraftrad) ohne vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt versichert werden soll. Für das neue Fahrzeug kann dann die Zweitwagenregelung (Sondereinstufung SF 2) angewendet werden.Neuvertrag – Eltern-Kind-Regelung (SF2)Trifft zu, wenn ein Elternteil bereits einen Pkw, ein Campingfahrzeug oder Kraftrad (mindestens SF 2) bei der Alte Leipziger versichert hat. Für das neue Fahrzeug kann dann die Eltern-Kind-Regelung (Sondereinstufung SF2) angewendet werden.Neuvertrag – Führerscheinregelung (SF ½)Trifft zu, wenn seit mindestens einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis für Pkw oder Krafträder besteht. Für das neue Fahrzeug kann dann die Sondereinstufung SF ½ angewendet werden.Neuvertrag – Zweitwagenregelung (SF ½)Trifft zu, wenn bereits ein Pkw oder Kraftrad mit mindestens SF ½ versichert ist. Trifft auch zu, wenn durch die zu versichernde Person, ein Elternteil oder den Ehe-/Lebenspartner bereits ein Fahrzeug (Pkw, Campingfahrzeug, Kraftrad oder Leichtkraftrad/-roller mit mindestens SF ½) bei der Alte Leipziger versichert ist. Für das neue Fahrzeug kann dann die Sondereinstufung SF ½ angewendet werden.
Bitte geben Sie die Vertragsnummer Ihres bisherigen Fahrzeuges bei der Alte Leipziger an. Die Nummer muss in folgendem Format eingegeben werden: XX810XXXXXX
Bitte geben Sie die Vertragsnummer des aktuell bei der Alte Leipziger versicherten Erstwagens an.Die Nummer muss in folgendem Format eingegeben werden: XX810XXXXXX
Bitte geben Sie die Vertragsnummer des aktuell bei der Alte Leipziger versicherten Wagens des Elternteils an.Die Nummer muss in folgendem Format eingegeben werden: XX810XXXXXX