Bis 2017 waren die Beiträge für eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG) steuer- und sozialversicherungsfrei. Zusätzlich bestand die Möglichkeit, 1.800 € im Jahr steuerfrei einzuzahlen, sofern keine Direktversicherung nach § 40b EStG a.F. bestand.
Rund um die erfolgreiche Arbeitgeberansprache
Die Betriebsrente ist eine bedeutende Zusatzversorgung, um im Alter und bei Invalidität abgesichert zu sein. Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) noch nicht ausreichend verbreitet.
Auch die Bundesregierung hat dieses Problem erkannt und hat durch verschiedenste Änderungen der Gesetzgebungen die Attraktivität der bAV verbessert.
Nutzen Sie gerne diese Themen,
um mit dem Arbeitgeber ins Gespräch zu kommen.
Für alle bis zum 31.12.2018 geschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen gilt die Verpflichtung seit dem 01.01.2022.
Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurde zum 01.01.2018 der § 100 EStG eingeführt. Dieser soll die Verbreitung von betrieblicher Altersversorgung durch eine arbeitgeberfinanzierte Versorgung bei Geringverdienern erhöhen. Dem Arbeitgeber wird dabei ermöglicht, 30 % des bAV-Beitrags (max. 288 €) von der abzuführenden Lohnsteuer einzubehalten.
Die Voraussetzungen:
- Das monatliche Bruttoentgelt des Arbeitnehmers beträgt max. 2.575 €.
- Der Arbeitgeber zahlt zwischen 240 € und 960 € im Jahr in den Vertrag ein.
- Der Vertrag ist ausschließlich arbeitgeberfinanziert.
- Der Tarif muss ungezillmert sein, d.h. die Vertriebskosten müssen über die gesamte Laufzeit verteilt werden.
- Es handelt sich um das erste Dienstverhältnis des Arbeitnehmers (Lohnsteuerklasse I-V) mit einem Lohnsteuerabzug in Deutschland.
- Die Leistungen werden als lebenslange Rente oder in Form eines Auszahlungsplans gewährt.
Die bAV konnte schon vorher über Tarifverträge geregelt werden. Jedoch gibt der Gesetzgeber den Sozialpartnern jetzt ein Werkzeug an die Hand, um die bAV noch attraktiver zu gestalten: Die reine Beitragszusage.
Bei der reinen Beitragszusage sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu, dass er einen bestimmten Beitrag in eine bAV einzahlt. Als Ergebnis wird eine Zielrente angestrebt, welche nicht garantiert ist. Dies gilt auch für die Höhe der Rente in der Auszahlungsphase. Dadurch können die Beiträge ertragsorientierter angelegt und eine höhere Rendite für den Vertrag des Arbeitnehmers erwirtschaftet werden. Damit ein bestimmtes Versorgungsniveau erreicht wird, kann im Tarifvertrag ein Sicherungsbeitrag vorgesehen werden, der vom Arbeitgeber gezahlt wird.
Als zusätzlicher Ausgleich für die fehlenden Garantien gilt im Rahmen des Sozialpartnermodells der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss (15 % des Umwandlungsbetrags bei Entgeltumwandlung) bereits ab dem 01.01.2018.
Die Leistungen aus dem Sozialpartnermodell werden als Renten ausgezahlt. Kapitalzahlungen sind nicht zulässig.
Das Sozialpartnermodell ist kein eigener Durchführungsweg und wird über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds durchgeführt.
Übrigens: Auch nicht tarifvertragsgebundene Unternehmen können das Sozialpartnermodell und die reine Beitragszusage nutzen, wenn sie sich an bestehende Tarifverträge ihrer Branche anlehnen. Die Anlehnung wird einzelvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung festgehalten.
Durch den demografischen Wandel stehen Arbeitgeber vor der Herausforderung geeignete Fachkräfte für ihr Unternehmen zu finden und langfristig zu binden. Mit der betrieblichen Altersversorgung geben Sie Arbeitgebern ein Instrument an die Hand, das die Attraktivität des Unternehmens steigert und für Arbeitnehmer ein Argument für den Wechsel und auch die Bindung an den neuen Arbeitgeber darstellt. Die emotionale Bindung der Mitarbeiter führt zusätzlich zu einer höheren Produktivität.
Weitere Vorteile:
- Wenn die Zufriedenheit stimmt, wird die Fluktuation minimiert.
- Das Know-how verbleibt im Unternehmen.
- Durch eine gut aufgestellte bAV steigert der Arbeitgeber seine Attraktivität am Arbeitsmarkt.
- Laut einer Studie von Stepstone ist für 49 % der Arbeitnehmer die bAV der wichtigste Benefit und sogar 80 % würden laut einer Studie von Deloitte bei einem Jobwechsel auf das bAV-Angebot des neuen Arbeitgebers achten.
Die bAV ist für Arbeitgeber kostengünstiger im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung. Außerdem sorgen Arbeitgeber gleichzeitig noch für ihre Mitarbeiter vor. In der Finanzierungsphase fallen für den Mitarbeiter im Regelfall keine Steuern und Sozialabgaben an. Der gesamte Betrag wird vollständig angelegt.
Weitere Vorteile:
- Wettbewerbsvorteile (Betriebsrenten erhöhen die Attraktivität und das Image des Unternehmens)
- Finanzielle Anreize (die Beiträge zur bAV sind für das Unternehmen Betriebsausgaben)
- Maßgeschneiderte Kundenlösungen durch Individualisierung und Labeling
- Keine Bilanzberührung und keine Pensionsrückstellungen (Direktversicherung)
- Überschaubarer administrativer Aufwand (für die Einrichtung einer bAV müssen keine großen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden)
- Minimaler Verwaltungsaufwand
- Sicherheit für das Unternehmen (Betriebsrenten sind gesetzlich besonders geschützt)
- Flexible Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. durch Gruppenbildung oder Stufenmodell)
Die bAV wird immer digitaler. Nutzen Sie die Möglichkeit, dies bei Ihren Kunden anzusprechen. Wir haben Ihnen hier einen Überblick über unsere Tools zusammengestellt.
Weitere Vorteile:
- Transparente Beratungs- und Verwaltungsprozesse
- Zeit- und Kostenersparnis
- Sicherheit in der Beratung
- Nachhaltiger Geschäftsprozess durch papierlose Kommunikation
- Einfache Verwaltung der Versorgungen